Referenzen & Projekte
Hier sehen Sie eine Übersicht einiger von uns betreuter Bauprojekte.
Begriffserläuterung
Baubetreuung ist eine Dienstleistung für Bauherren. Sie kann die Beratung hinsichtlich beabsichtigter Bauvorhaben, sowie die Planung, Beauftragung, Koordinierung, Überwachung, Prüfung, Abnahme und Abrechnung der dazu erforderlichen baulichen Arbeiten und der sie begleitenden Maßnahmen einzeln oder als Ganzes umfassen. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de)
Die Ausschreibung auszuführender baulicher Leistungen ist im Rahmen einer Baubetreuung ein wesentliches Mittel, um für den Auftraggeber deren fachlich und qualitativ hochwertige und zugleich kostengünstige Ausführung sicherzustellen. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
Hat eine Ausschreibung stattgefunden, wird der mit der Baubetreuung Beauftragte die günstigsten Angebote für seinen Auftraggeber auswählen und ihm zur Entscheidung unterbreiten. Dabei wird er eine weitestgehende Transparenz hinsichtlich der Entscheidungskriterien durch die umfassende Information oder die direkte Einbeziehung des Bauherrn sicherstellen. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
Dem Berufsbild nach koordinieren, kontrollieren und überwachen Bauleiter die Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, benötigen sie üblicherweise eine Weiterbildung bzw. ein Studium im Bereich Bauwesen. Dabei ist die notwendige Qualifikation abhängig vom Verantwortungsbereich und von der Größe und der Art des Bauprojektes. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
In den Verträgen mit Lieferanten und Baufirmen werden auch die Zahlungsmodalitäten festgeschrieben. Grundsätzlich zahlt der Bauherr selbst an Handwerker und Baufirmen. Und zwar dann, wenn der Baubetreuer deren Arbeit abgenommen, die Rechnung geprüft und zur Begleichung an den Bauherrn weitergereicht hat. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
Neben den in den Landesbauordnungen sowie zahlreichen weiteren Gesetzen und Vorschriften festgehaltenen Regelungen sind insbesondere auch die in den folgenden Gesetzen und Verordnungen festgehaltenen Vorschriften im Rahmen der Baubetreuung relevant: (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
Egal, ob das eigene Zuhause auf der familiären oder persönlichen Wunschliste ganz oben steht, oder der lange fällige Garagenanbau. Viele angehende Bauherren sehen sich angesichts der vielen offenen Fragen und der Komplexität der Thematik persönlich außerstande, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de)
Bei der Planung wird das Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet und die Überlegungen werden in Form von Skizzen, Entwürfen, Zeichnungen, statischen Berechnungen, Leistungsbeschreibungen, Kostenberechnungen etc. festgehalten. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
– Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
§ 3 der BaustellV
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) arbeiten wir Hand in Hand mit den Bauherren. Sinn und Zweck ist es, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, von meist mehreren Unternehmen zu gewährleisten.
Der von uns erstellte SIGEPLAN lässt sich nahtlos in die Reihe anderer, notwendiger Unterlagen wie Terminplan, Lageplan und Baustelleneinrichtungsplan einbinden und erleichtert die Koordination und Sicherheit aller am Bau Beteiligten.
Im Verlaufe der Realisierung des Bauprojektes nimmt der Baubetreuende sukzessive die fertiggestellten Teilarbeiten einzelner Gewerke namens des Bauherrn ab. Er prüft zusammen mit dem leistenden Handwerker oder Verantwortlichen des jeweiligen Baubetriebs die plangerechte Ausführung nach Maßen beziehungsweise Stückzahlen (Erreichen des Bausolls) und veranlasst bei Mängeln deren Behebung. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
Nach § 13 VOB/B besteht bei Bauwerken eine gesetzliche Gewährleistungspflicht des Ausführenden von vier Jahren. Der Baubetreuer selbst haftet für Fehler in der Planung oder in der Betreuung, also für die Leistungen, die er selbst erbracht hat. (mehr Informationen unter www.baubetreuung.de (Quelle))
ÜBER UNS:
Baubetreuung
Baubetreuung ist eine Dienstleistung für Bauherren. Sie kann die Beratung hinsichtlich beabsichtigter Bauvorhaben, sowie die Planung, Beauftragung, Koordinierung, Überwachung, Prüfung, Abnahme und Abrechnung der dazu erforderlichen baulichen Arbeiten und der sie begleitenden Maßnahmen einzeln oder als Ganzes umfassen.
Wer bei seinem Bauvorhaben als Bauherr Zeit und Mühen sparen und seine Nerven schonen will, ist gut beraten, eine professionelle Baubetreuung zu beauftragen. In Abhängigkeit von der Größe des Bauvorhabens und nach persönlichen Präferenzen des Beauftragenden kann dieser Auftrag an einen freien Architekten oder Bauingenieur gehen, beziehungsweise eine Fachfirma, die sich darauf spezialisiert hat. In der Regel erbringt der Baubetreuer keine eigenen baulichen Leistungen, sondern kümmert sich um die Vorbereitung und Durchführung der baulichen Maßnahmen im Namen und auf Rechnung des Bauherrn.
Inhaltlich kann unterschieden werden zwischen der wirtschaftlichen und der technischen Baubetreuung, auch wenn das in der Praxis vielfach ineinander übergeht.